Elternrat

ELTERNVERTRETUNGEN
Im niedersächsischen Schulsystem spielen auch die Eltern eine wichtige Rolle. Sie können z.B. am Elternsprechtag oder an anderen vereinbarten Terminen Gespräche mit Lehrerinnen und Lehrern führen. Nach dem Niedersächsischen Schulgesetz haben die Erziehungsberechtigten in der Schule eine Reihe von Mitwirkungsrechten.
Zu Beginn des Schuljahres finden in den ersten und dritten Klassen Elternversammlungen statt, in denen die Vorsitzenden der Klassenelternschaften für zwei Jahre gewählt werden. Die Elternvertretungen aller Klassen bilden den Schulelternrat.
Die Klassen- und Schulelternräte sind das Bindeglied zwischen Eltern und Lehrkräften und stehen als Ansprechpartner zur Verfügung. Alle Erziehungsberechtigten können hierfür kandidieren.



ELTERNRÄTE DER GRUNDSCHULE WALKENRIED

Nachdem die Klassenelternräte in den ersten und dritten Klassen neu gewählt worden sind, tritt der Schulelternrat zusammen, um seine Vorsitzenden, Stellvertreter und Mitglieder in den Konferenzen, im Schulvorstand und im Schulausschuss der Samtgemeinde Walkenried neu zu wählen. Zu den Klassenelternratswahlen laden die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer ein, zur Wahl der Funktionen im Schulelternrat die bisherigen Vorsitzenden.



WAHLORDNUNG ZUR WAHL DER ELTERNVERTRETER IN DEN VORSTAND
Der Schulvorstand der Grundschule Samtgemeinde Walkenried setzt sich wie folgt zusammen:
    8 Mitglieder insgesamt, davon
    4 VertreterInnen aus dem Kollegium (inkl. Schulleitung)
    4 ElternvertreterInnen
 
   § 1 Die Wahlen finden auf der ersten ordnungsgemäß einberufenen Schulelternratssitzung des Schuljahres
         statt. Mit der Durchführung der Wahl wird der Vorsitz des Schulelternrats betraut. Es werden 4
         VertreterInnen aus dem Kreis der am Wahlabend anwesenden ElternvertreterInnen bzw. Eltern gewählt.
   § 1 Es wird in 2 Wahlgängen gewählt. Im ersten Wahlgang werden die Mitglieder gewählt. Im zweiten
         Wahlgang werden die Vertreter gewählt.
   § 2 Es werden 4 Ersatzmitglieder gewählt, die nicht Personen gebunden sind. Die Ersatzmitglieder vertreten
         in festgesetzter Reihenfolge, verhinderte Mitglieder bzw. ersetzen ausgeschiedene Mitglieder.
   § 3 Die Wahlen finden geheim statt. Pro Elternvertreter sind höchstens vier Stimmen zulässig. Eine
         Kumulation der Stimmen ist unzulässig!
   § 3a In einem weiteren Wahlgang werden die StellvertreterInnen gewählt.
   § 4  Die Wahlen werden schriftlich protokolliert.
   § 5  Die ElternvertreterInnen bzw. Eltern für den Schulvorstand werden für 2 Jahre gewählt.
   § 6 Sollte ein/e gewählte ElternvertreterIn aus nicht vorhersehbaren Gründen vorzeitig aus dem Amt
      ausscheiden, wird ein/e ElternvertreterIn auf der nächsten Schulelternratssitzung in den Schulvorstand
      nach gewählt.


ELTERNSPRECHTAGE
Die Elternsprechtage finden immer im November/Dezember statt.
Dazu erhalten die Eltern eine Einladung von den Klassenlehrern.
Grundsätzlich sollten Sie die Sprechabsichten wegen der besseren Planung schriftlich anmelden.

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