Sprachförderung
Die Sprachfördermaßnahmen richten sich an Kinder, die über keine oder nur sehr unzureichende Deutschkenntnisse verfügen. Der Förderunterricht beginnt ein Schuljahr vor der Einschulung. Die künftigen Lernanfängerinnen und Lernanfänger müssen deshalb schon ca. 18 Monate vor der Einschulung angemeldet werden.
Welche Kinder sollen an der Sprachförderung vor der Einschulung teilnehmen?
Die Kinder sollten deutlich genug sprechen, damit sie von anderen verstanden werden.
Das Verfahren zur Feststellung des Sprachstandes dient dazu, die Deutschkenntnisse des Kindes zu überprüfen und damit die Entscheidung zu begründen, ob das Kind zur Teilnahme an einer besonderen sprachfördernden Maßnahme verpflichtet wird. Dazu werden der aktive und passive Wortschatz des Kindes, sein Sprachverständnis und seine aktive Sprachstrukturierung erfragt und eventuell überprüft.
Welche Kinder sollen nicht an der Sprachförderung vor der Einschulung teilnehmen?
Die Sprachförderung
Wenn die Deutschkenntnisse des Kindes nicht ausreichen, um erfolgreich am Unterricht der 1. Klasse teilzunehmen, wird es ein Jahr vor der Einschulung einem Sprachkurs an einer Grundschule zugewiesen. Lehrkräfte der Grundschule bzw. sozialpädagogische Fachkräfte aus dem Schulkindergarten arbeiten mit den Kindern an der Verbesserung ihrer Sprachkenntnisse.
Die Sprachkurse werden je nach den örtlichen Gegebenheiten in der Grundschule oder auch in den Räumen der Kindertagesstätten durchgeführt. Der Umfang der Sprachfördermaßnahmen richtet sich nach der Größe der Gruppe.