Anmeldung

DAS ANMELDEVERFAHREN


Das im August oder September eines Jahres schulpflichtig werdende Kind muss von den Erziehungsberechtigten im April oder Mai des Vorjahres an der Grundschule Samtgemeinde Walkenried angemeldet werden. Das Anmeldeformular wird den Eltern Ende April zugeschickt. Es kann auch auf der Download-Seite unseres Internet-Angebotes abgerufen werden.

Die Anmeldung der einzuschulenden Kinder muss von den Eltern, von Ausnahmen abgesehen, nicht mehr persönlich vorgenommen werden. Das Anmeldeformular kann in der letzten Aprilwoche in der Schule abgegeben oder uns auch zugeschickt werden.

Kinder, die vorzeitig eingeschult werden sollen, müssen ebenfalls von den Eltern direkt bei der Schulleiterin angemeldet werden. Die vorzeitige Aufnahme ist auf dem Anmeldeformular zu beantragen. Eine Entscheidung über die Aufnahme wird vom Schulleiter erst nach der schulärztlichen Untersuchung getroffen.
Die vorzeitige Einschulung kann auch noch bis zum Januar des gewünschten Einschulungsjahres vorgenommen werden. Eine besondere Aufforderung dazu wird allerdings nicht erfolgen.

Wegen der frühen Anmeldung wird der Untersuchungstermin für die schulärztliche Untersuchung der einzuschulenden Kinder den Eltern später schriftlich mitgeteilt werden.

Wird die Sprachfähigkeit des Kindes (nur das Beherrschen der deutschen Sprache) von uns untersucht, dann teilen wir das den Erziehungsberechtigten schriftlich oder fernmündlich mit. Die Untersuchung wird in der Regel im Kindergarten stattfinden. Erhalten die Eltern innerhalb von vier Wochen nach der Anmeldung keine Nachricht von uns, dann ist eine Untersuchung nicht erforderlich.

Vor dem 01. Juni entscheidet die Schulleiterin, ob ein Kind an den Sprachfördermaßnahmen teilnehmen muss. Das wird den Eltern schriftlich mitgeteilt.

Die Sprachfördermaßnahmen beginnen in der zweiten Schulwoche vor dem Einschulungsjahr und dauern ein Schuljahr. Umfang, Zeit und Ort der Sprachfördermaßnahmen richten sich nach der Anzahl der förderbedürftigen Kinder.

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