Schularzt



SCHULÄRZTLICHE UNTERSUCHUNG


Während der schulärztlichen Untersuchung wird sich der Arzt oder die Ärztin von den im September einzuschulenden Kindern im Frühjahr des Einschulungsjahres einen Eindruck vom körperlichen Entwicklungsstand des Kindes machen. Der genaue Untersuchungstermin wird den Erziehungsberechtigten rechtzeitig vom Gesundheitsamt schriftlich mitgeteilt.

Der Arzt oder die Ärztin entscheidet nicht über eine Rückstellung vom Schulbesuch, das darf nur die Schulleiterin.

Haben die Erziehungsberechtigten oder der Arzt keine Bedenken, dann wird das Kind im Einschulungsjahr eingeschult, eine besondere Mitteilung erhalten die Eltern dann nicht.

Sollten die Erziehungsberechtigten oder der Arzt Bedenken haben, ob das Kind schulfähig ist, werden wir die Entscheidung über eine mögliche Zurückstellung vom Schulbesuch in der Regel im Juni des Einschulungsjahres treffen. Vorher werden wir bei den Erziehungsberechtigten und den Erzieherinnen aktuelle Informationen über den Entwicklungsstand des Kindes einholen. Eventuell werden wir auch eine schuleigene Untersuchung durchführen. Wir werden das beabsichtigte Verfahren den Eltern kurz nach der schulärztliche Untersuchung den Erziehungsberechtigten schriftlich mitteilen und im Juni des Einschulungsjahres mit den Eltern das weitere Vorgehen besprechen. Erst danach wird die Schulleiterin über eine mögliche Zurückstellung vom Schulbesuch entscheiden.

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